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Artenschutz

Der Artenschutz im DKB.
Gesetzliche Grundlagen

Viele unserer Pfleglinge sind auf diversen Listen vermerkt, die den Schutzstatus nach internationalen Abkommen bezeichnen.

Grundlage ist das Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchVO) in ihren jeweiligen Fassungen.

Besonders die Artenschutzverordnung enthält klare Richtlinien, wie für die einzelnen geschützten Arten vorzugehen ist. 

Ansprechpartner

Referent für Natur- und Artenschutz
Hans Harting
Theodor-Storm-Str. 1 
32457 Porta Westfalica
Tel. 0571-75598
E-Mail

Der Anspruch an die Züchterinnen und Züchter die im Deutschen Kanarien- und Vogelzüchterbund e.V. organisiert sind ist klar: Diese Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten und ein gemeldeter Verstoß wird auch von uns nicht toleriert.

Auf dieser Unterseite haben wir die Artenschutzverordnungen für unsere Mitglieder aufgelistet. Bei rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren Referenten für Artenschutz.

Inhaltsverzeichnis

Gesetze und Verordnungen

EU-Gesetze und Verordnungen

Mindestanforderungen Vogelhaltung

Die Mindestanforderungen für die Haltung von Vogelarten finden Sie auf unserer Unterseite Sachkunde. Dort finden Sie auch Tierbörsenrichtlinien.

Online Recherche zum Schutzstatus

Das wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) ist die Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz. Hier können Sie einfach und komfortabel eine Recherche durchführen:

Wir züchten, um zu erhalten.
Vogelschutz heißt Vogelzucht.