Schutzstatus von vier Vogelarten ändert sich
Die 19. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES fand vom 14. bis 25. November 2022 im Panama Convention Center in Panama City statt, bei der wieder weitreichende Beschlüsse zum Schutz von bedrohten Vogelarten getroffen wurden.
Dies war die vierte Tagung der Konferenz der CITES-Vertragsparteien in Mittel- und Südamerika und der Karibik seit Inkrafttreten von CITES am 1. Juli 1975, aber die erste in der Region seit 2002.
Folgende Änderungen im Schutzstatus ergaben sich im Anschluss an das Treffen
für die aufgeführten vier Arten, die teilweise auch in deutscher Obhut gehalten
werden:
Schutzstatus von Entenvögeln
Kanadagans - Branta canadensis
Die Kanadagans (Branta canadensis) gilt als die weltweit am häufigsten vorkommende Gans. Ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet ist Nordamerika.
Der Schutzstatus wird von Anhang I in Anhang II herabgestuft, was als gutes Zeichen zu deuten ist.
Schutzstatus von Fliegenschnäppern
Schamadrossel - Copsychus malabaricus
Die Schamadrossel oder der Weißbürzelschama (Copsychus malabaricus) ist ein kleiner Singvogel aus der Familie der Muscicapidae. In dicht bewachsenen Lebensräumen auf dem indischen Subkontinent und in Südostasien beheimatet, hat seine Popularität als Käfigvogel und Sänger dazu geführt, dass sein Bestand schrumpft.
Er wurde deshalb in Anhang II der CITES aufgenommen.
Schutzstatus von Albatrossen
Kurzschwanzalbatros - Phoebastria albatrus
Der Kurzschwanzalbatros ist der größte Albatros der Nordhalbkugel mit einer Flügelspannweite von etwas mehr als zwei Metern. Er ist ein gewandter Segelflieger, der auch auf dem Erdboden behände ist.
Kurzschwanzalbatrosse galten im Jahr 1949 als ausgestorben, einzelne Individuen wurden 1951 aber wiederentdeckt. Die Art wird von Anhang I in Anhang II herabgestuft.
Schutzstatus von Bülbüls
Gelbscheitelbülbül - Pycnonotus zeylanicus
Der Gelbscheitelbülbül (Pycnonotus zeylanicus) ist ein in Südostasien heimischer Singvogel. Wegen seiner melodiösen, trillernden Stimme wird der Gelbscheitelbülbül gerne in Käfigen gehalten und deshalb oft illegal gefangen. Deshalb ist er in den meisten Gegenden selten geworden.
Sein Schutzstatus erhöht sich daher von Anhang II in Anhang I.
Quelle und Titelbild: https://cites.org/