Anträge an die Haupttagung am 24. September 2022

Antrag Nr.2-2022

(für diesen Antrag ist eine einfache Mehrheit erforderlich.)

Das Präsidium beantragt die Änderung der Vereins- und Geschäftsordnung in folgenden Paragraphen:

  • § 2.3.
  • § 2.4.
  • § 3.1.
  • § 3.2.
  • § 7.3.
  • § 9.2
  • § 11.2.
  • § 11.4.
  • § 11.6.
  • § 13.2.

Alle Änderungen der Geschäftsordnung im Überblick:

Grundlage

Alter Absatz:

Grundlage: §§ 2, 4 Ziff. 4.3.2, 10, 11 der Satzung vom 03.10.2006 und Änderung der Satzung vom 05.10.2014 Ergänzt um die Beschlüsse vom 7.10.2018

Neuer Absatz:

Grundlage: §§ 2, 4 Ziff. 4.3.2, 10, 11 der Satzung vom 03.10.2006 und Änderung der Satzung vom 05.10.2014

§2.3.

Alter Absatz:

2.3 Tagungen sind im Regelfall nicht öffentlich. An den Mitgliederversammlungen (§ 9 der Satzung) können auch die mittelbaren DKB-Mitglieder teilnehmen. Stimmberechtigt sind aber nur die Delegierten der Landesverbände, deren mittelbare Mitglieder sie sein müssen.

Neuer Absatz:

2.3. Tagungen sind im Regelfall nicht öffentlich. An den Mitgliederversammlungen (§ 9 der Satzung) können die mittelbaren DKB-Mitglieder teilnehmen. Stimmberechtigter Delegierter eines Landesverbandes, kann nur sein, wer mittelbares Mitglied des jeweiligen Landesverbandes ist.

§2.4.

Alter Absatz:

2.4 Nach Eröffnung der Tagungen ist die Anwesenheit der Delegierten festzustellen, und der Präsident bringt alsdann die einzelnen Punkte der Tagesordnung zur Beratung und Abstimmung. Die Reihenfolge kann durch Beschluss der Delegierten geändert werden.

Neuer Absatz:

2.4. Nach Eröffnung der Tagungen ist die Anwesenheit der Delegierten festzustellen, und der Präsident bringt die einzelnen Punkte der Tagesordnung zur Beratung und Abstimmung. Die Reihenfolge kann durch Beschluss der Delegierten geändert werden.

§3.1.

Alter Absatz:

3.1 Anträge an die DKB-Mitgliederversammlung können stellen:

a) das DKB-Präsidium
b) die Preisrichter-Gruppen/Vereinigungen
c) die Fachgruppen
d) die Landesverbände.

 

Neuer Absatz:

3.1 Anträge an die DKB-Mitgliederversammlung können stellen:

a) das DKB-Präsidium
b) die Preisrichter-Vereinigungen
c) die Fachgruppen
d) die Landesverbände.

§3.2.

Alter Absatz:

3.2 Nur die bis zum 31.5. eines jeden Jahres schriftlich eingereichten Anträge werden in der August-Ausgabe des Fachorgans veröffentlicht.  Über nicht veröffentlichte Anträge darf nicht abgestimmt werden.

Anträge an die Preisrichtergruppen sind in den VGO der Preisrichtergruppen geregelt.

Zur Beschlussfassung genügt die einfache Stimmenmehrheit der Delegierten, es sei denn, die Satzung oder diese VGO sehen eine andere Mehrheit vor. 

Neuer Absatz:

3.2. Nur die bis zum 31.05. eines Jahres schriftlich eingereichten Anträge werden in der Augustausgabe des Fachorgans veröffentlicht.

Anträge an die Preisrichtervereinigungen sind in den VGO der Preisrichtervereinigungen geregelt.

§7.3.

Alter Absatz:

7.3 Der DKB kann sich um COM-Meisterschaften bewerben, sofern die Ausstellungsanforderungen der COM finanziell machbar und mit den einzuhaltenden Tierschutznormen vereinbar sind. 

Neuer Absatz:

7.3 Der DKB kann sich um COM-Meisterschaften bewerben, sofern die Ausstellungsanforderungen der COM finanziell machbar und mit den einzuhaltenden Tierschutzgesetzen vereinbar sind. 

§10. b)

Alter Absatz:

b) Bewerbung für die Ausrichtung der DKB-Meisterschaft, Internationale oder COM- Schau.

Neuer Absatz:

b) Bewerbung für die Ausrichtung der DKB-Meisterschaft, Internationale oder COM-Schau, bei einer Vorlaufzeit von 1,5 bis 2 Jahren.

§11.2.

Alter Absatz:

11.2 Mitgliedsnummern, die nicht mehr benötigt werden, bleiben für sechs Jahre reserviert.

Neuer Absatz:

11.2 Mitgliedsnummern, die nicht mehr benötigt werden, bleiben 3 Jahre reserviert.

§11.4.

Alter Absatz:

11.4 Die Auslieferung der Fußringe aller Fachgruppen erfolgt ab November, des dem Zuchtjahr voraus gehenden Jahres.

Neuer Absatz:

11.4 Die Auslieferung der Fußringe aller Fachgruppen erfolgt ab Oktober/ November für das folgende Zuchtjahr.

§11.6.

Neuer Absatz:

11.6 Jedes mittelbare DKB-Mitglied kann nur mit einer DKB-Züchternummer im DKB-System geführt werden.

§13.2.

Alter Absatz:

13.2 Ziel muss es sein, dass die Landesverbände ihren Delegierten die Teilnahme an den DKB-Tagungen durch Erstattung von Auslagen ermöglichen. Darüber hinaus gewährt der DKB z. Zt. noch einen Delegiertenzuschuss von 5,50 € pro gefahrene 100 km je Landesverband. Ein und dieselbe Person kann nur einmal den Zuschussbetrag in Anspruch nehmen.

Neuer Absatz:

13.2 Ziel muss es sein, dass die Landesverbände ihren Delegierten die Teilnahme an den DKB-Tagungen durch Erstattung von Auslagen ermöglichen. Darüber hinaus gewährt der DKB z. Zt. noch einen Delegiertenzuschuss von 10,00 € pro gefahrene 100 km je Landesverband. Ein und dieselbe Person kann nur einmal den Zuschussbetrag in Anspruch nehmen.

Ziff. 17. Inkrafttreten dieser VGO:

Neuer Absatz:

Die VGO wurde auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der DKB-Hauptversammlung vom 24.09.2022 geändert, aktualisiert und ersetzt die VGO aus 2016.

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