Nächster Fortschritt in der EU-Gesetzgebung erwartet
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Harmonisierung der Impfung von Tieren gegen die bedrohlichsten Tierkrankheiten angekündigt. Der Schritt ist Teil der Bemühungen, die bisher größte Vogelgrippeepidemie in der EU zu bekämpfen.
Ab dem 12. März wird die EU-Kommission die Impfung gegen die Vogelgrippe erlauben. Dies wurde von der EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, bekannt gegeben. Zuvor muss jedoch ein Impfstoff genehmigt werden.
Durch die Zulassung einer Impfung gegen die Vogelgrippe, harmonisiert die Europäische Kommission die Regeln für die Impfung von Tieren gegen die schwersten Tierkrankheiten. Auch die Impfung gegen z.B. die Newcastle-Krankheit bei Geflügel oder die klassische Schweinepest bei Schweinen wird nach denselben Regeln zugelassen.
Seit vergangenem Jahr wird Europa von der schlimmsten bisher dagewesenen Vogelgrippewelle heimgesucht. Der jüngste vierteljährliche Bericht der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) meldet eine noch nie dagewesene Anzahl von Ausbrüchen zwischen Oktober 2021 und September 2022 in 37 europäischen Ländern. Dabei wurden fast 50 Millionen Vögel in den betroffenen Betrieben getötet.
„Angesichts des schwersten Ausbruchs in der jüngsten Geschichte der Europäischen Union steht der Kampf gegen die Vogelgrippe ganz oben auf unserer Prioritätenliste„, sagte Kyriakides. Diese Epidemien verursachen massive Schäden in diesem Agrarsektor und behindern den Handel. Die neuen Regeln werden die Verwendung von Impfungen zur Verhinderung oder Kontrolle der Ausbreitung der Seuche harmonisieren und Bedingungen festlegen, um die Verbringung geimpfter Tiere und ihrer Produkte zu ermöglichen.
Die neuen Vorschriften entsprechen den internationalen Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit und berücksichtigen neue verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen mit der Anwendung der bestehenden EU-Vorschriften.
Bedingungen für eine Impfung
Die neuen Vorschriften werden im Amtsblatt veröffentlicht und treten am 12. März in Kraft. Eine der Bedingungen für die Impfung ist zum Beispiel, dass kein Lebendimpfstoff gegen die Vogelgrippe verwendet werden darf.
Wenn die Impfung als Notimpfung eingesetzt wird, d. h. um die Ansteckung eines Tierbestands zu verhindern, wenn in dem Gebiet eine Vogelgrippe-Infektion auftritt, müssen alle zwei Wochen Proben genommen werden. Die Anzahl der Proben muss groß genug sein, um eine Infektion mit dem Feldvirus der Vogelgrippe nachzuweisen, wenn weniger als 5 % der Tiere infiziert sind. Dieser muss dann eine Zuverlässigkeit von 95 % aufweisen.
Auch für die präventive Impfung gegen die Vogelgrippe gelten eine Reihe von Anforderungen. Zunächst muss eine repräsentative Probe von Vögeln, die innerhalb einer Woche verendet sind, entnommen und auf das Vogelgrippe-Feldvirus getestet werden.
Große Proben weiterhin erforderlich
Darüber hinaus muss es alle 30 Tage eine aktive Kontrolle durch einen Veterinär geben sein, um zu zeigen, ob eine Infektion mit dem Feldvirus vorliegt. Dieser Tierarzt inspiziert die Produktions- und Gesundheitsdaten und die Tiere. Auch hier muss eine repräsentative Stichprobe gezogen werden, die mit 95%iger Sicherheit nachweisen kann, dass weniger als 5% der Tiere mit dem Wildvirus der Vogelgrippe infiziert sein könnten. Bei 20 000 Hühnern müssen also zB. 377 Tiere aus der Stichprobe entnommen werden. Bei 10 000 Tieren ist es mit 370 Tieren nicht viel weniger.
Das Risiko, dass sich ein Feldvirus trotz der Impfung ausbreitet, muss also gering sein, sonst werden die geimpften Tiere trotzdem geschlachtet. Die derzeit u. a. in den Niederlanden und Frankreich laufenden Impfversuche müssen daher zeigen, dass die Impfung vor der subkutanen Ausbreitung des Feldvirus schützt. Dies wird eine der Voraussetzungen für die Zulassung eines Impfstoffs sein. Impfstoffe müssen daher auch vom Feldvirus unterschieden werden können.
Quelle: EURACTIV.de